
Das Wichtigste in Kürze
Eine energetische Sanierung lohnt sich trotz gestiegener Baukosten in den meisten Fällen. Durch staatliche Steuerliche Vorteile und deutlich sinkende Energiekosten amortisieren sich die Investitionen oft innerhalb von 8 bis 15 Jahren — und steigern gleichzeitig den Immobilienwert.
Die Heizkosten steigen, das Gebäudeenergiegesetz verschärft die Anforderungen und die Baukosten sind auf einem Rekordhoch. Viele Eigenheimbesitzer fragen sich deshalb: Lohnt sich eine energetische Sanierung überhaupt noch? Die Antwort ist differenzierter als ein einfaches Ja oder Nein — aber in den meisten Fällen deutlich positiv.
Unter einer energetischen Sanierung versteht man alle baulichen Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes senken. Dazu gehören die Verbesserung der Gebäudehülle durch Dämmung, der Austausch alter Fenster sowie die Modernisierung der Heizungsanlage. Ziel ist es, den Energiebedarf des Hauses zu reduzieren und damit sowohl die Heizkosten als auch den CO₂-Ausstoß zu senken. Gerade bei Altbauten mit Baujahr vor 1977 – also vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung – schlummert hier enormes Einsparpotenzial, weil diese Gebäude häufig kaum oder gar nicht gedämmt sind.
Die wichtigsten Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung lassen sich in vier Bereiche einteilen. Welche Maßnahme den größten Effekt hat, hängt vom aktuellen Zustand des Gebäudes ab. Eine professionelle Energieberatung hilft dabei, die wirtschaftlich sinnvollste Reihenfolge zu bestimmen und einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen.
Eigentümer können die Kosten einer energetischen Sanierung steuerlich geltend machen. Gemäß § 35c EStG sind 20 % der Aufwendungen — maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt — über drei Jahre von der Steuerschuld abziehbar. Das gilt für selbst genutzte Immobilien, die mindestens zehn Jahre alt sind.
Steuerbonus
Neben den laufenden Einsparungen steigert eine energetische Sanierung den Marktwert der Immobilie spürbar. Ein Haus mit Energieeffizienzklasse A oder B erzielt beim Verkauf einen deutlich höheren Preis als ein unsanierter Altbau mit Klasse G oder H. Je nach Ausgangszustand und Region kann die Wertsteigerung zwischen 10 und 25 Prozent liegen. Darüber hinaus verbessert eine gute Energiebilanz die Vermietbarkeit und senkt das Risiko von Leerstand. Eine professionelle Immobilienbewertung beziffert den konkreten Wertzuwachs für Ihr Objekt.
Gut zu wissen
Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen bei Eigentümerwechsel bestimmte Sanierungspflichten erfüllt werden. Wer rechtzeitig saniert, vermeidet spätere Zwangsmaßnahmen und profitiert von einer besseren Verhandlungsposition beim Verkauf.
Wann lohnt sich eine energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung lohnt sich besonders bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990, hohem Energieverbrauch und ohnehin anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen. Je älter das Gebäude und je schlechter die Energieklasse, desto schneller rechnet sich die Investition.
Kann ich die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich absetzen?
Ja, nach § 35c EStG können Sie 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen — maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen und keine direkte Förderung in Anspruch nehmen.
Ist eine energetische Sanierung beim Altbau sinnvoll?
Gerade beim Altbau ist die Sanierung besonders sinnvoll, weil das Einsparpotenzial am größten ist. Häuser mit Baujahr vor 1977 – also vor der ersten Wärmeschutzverordnung – haben oft einen Energieverbrauch von über 200 kWh/m² pro Jahr. Durch eine Komplettsanierung lässt sich dieser Wert um 60 bis 80 % senken.
Eine energetische Sanierung lohnt sich in den meisten Fällen — auch bei gestiegenen Baukosten. Steuerliche Vorteile, sinkende Energiekosten und eine deutliche Wertsteigerung der Immobilie machen die Investition langfristig rentabel. Entscheidend ist eine fundierte Planung mit einem zertifizierten Energieberater, der die wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen identifiziert und die maximale Förderung sichert.
Quellen: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), KfW-Förderprogramme, Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 35c EStG. Kostenangaben sind Richtwerte und können je nach Region und Gebäudezustand abweichen.
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